Proforma-Rechnung

Sendungen, die die Europäische Union verlassen (z.B. in die Schweiz, Norwegen, USA, etc.) und denen keine Handelsrechung beiliegt muss eine Proforma-Rechnung beigelegt werden.

Die Proformarechnung muss in vierfacher Ausfertigung in einer Versandtasche außen am Paket angebracht werden, wobei jedes Exemplar eigenhändig mit einem blauen Stift unterschrieben werden muss.

Proformarechnungen sind nur bei einem Warenwert unter 1.000 € zulässig.

Sie können hier eine Proformarechnung online erstellen und ausdrucken*
oder eine entsprechende Vorlage herunterladen:

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