Maximalmaße

Das Gurtmaß errechnet sich wie folgt:

    Umfang + Längste Seite = Gurtmaß; also:

    (2 x Breite) + (2 x Höhe) + Länge = Gurtmaß

Im Standardbereich (national) gelten die folgenden Obergrenzen:

  • Das Gurtmaß darf nicht über 300 cm liegen.
  • Das Gewicht darf 40 kg nicht überschreiten.
  • Die längste Seite darf max. 200 cm lang sein

Natürlich befördern wir auch Sendungen, auf die die oben genannten Bedingungen nicht zutreffen, allerdings können dann Zusatzkosten entstehen oder das Volumengewicht berechnet werden.

Das Volumengewicht (bei nationalen Sendungen) errechnet sich folgendermaßen:

    Länge x Breite x Höhe / 6000 = Volumengewicht in kg

Bei internationalen Sendungen können sich sowohl das maximale Gurtmaß bzw. Gewicht als auch die Berechnung des Volumengewichts ändern.

Für unverpackte bzw. unzureichend verpackte Ware kann ein Sperrgutzuschlag von bis zu 25,- € zzgl. MwSt. berechnet werden, sofern die Sendung dadurch nicht über die Rollbänder der Sortieranlagen abgefertigt werden kann.

Mindestmaße: die größte Seite der Sendung sollte nicht kleiner sein als DIN A5 und das Gewicht nicht unter 100 g liegen

 

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