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Gefahrgüter sind grundsätzlich vor dem ersten Versand unter Angabe der folgenden Daten schriftlich bei uns anzumelden:
- UN-Nummer
- Stoffbezeichnung
- Gefahrgutklasse
- Verpackungsgruppe
- bei N.A.G.: chemische Bezeichnung
- Verpackungscode Außenverpackung
- Anzahl der Frachtstücke
Sollten Ihnen die nötigen Angaben nicht vorliegen wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Gefahrgutbeauftragten des Herstellers der Ware und fordern Sie das entsprechende Sicherheitsdatenblatt an.
Unangemeldete Gefahrgutsendungen verzögern sich um mindestens zwei Werktage, da von uns erst maßgeschneiderte Kennzeichnungsetiketten bestellt werden müssen.
Bei regelmäßig wiederkehrenden, identischen (Inhalt und Verpackung) Gefahrgutsendungen entfällt die Anmeldungspflicht sofern die Sendungen mit den entsprechenden Gefahrgutlabeln gekennzeichnet werden.
Transportiert werden können nur Gefahrgüter der folgenden Klassen:
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Gefahrgutklasse
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Bezeichnung
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Produktbeispiele
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Klasse 2 (ausgenommen Klassifizierungscode 1-3, 4 F und toxische Gase)
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Gase
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Druckgaspackungen (Aerosole, Spraydosen), Feuerzeuge
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Klasse 3
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Entzündbare flüssige Stoffe
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Farben, Lacke, Farbzubehöre, Klebstoffe, Mineralölprodukte, Benzin, Parfümerieerzeugnisse, aromatische Extrakte, Alkohole, Lösungsmittel
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Klasse 4.1 (ausgenommen Klassifizierungscode SR und FO)
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Entzündbare feste Stoffe
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Sicherheitszündhölzer
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Klasse 5.1 (ausgenommen Verpackungsgruppe I und Klassifizierungscode O3, OT1, OF, OS, OW, OTC)
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Entzündend wirkende Stoffe
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Tankstellenzubehör (Wasserstoffperoxide), Haarbleicher, Granulate für Schwimmbäder
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Klasse 8
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Ätzende Stoffe
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Desinfektionsmittel, Säuren, Laugen, Autobatterien mit Säure
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Klasse 9 (ausgenommen Klassifizierungscode M1 bis M4, M8 bis M10)
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Sonstige gefährliche Stoffe und Gegenstände
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Schuhputzmittel, Rettungsmittel, umweltgefährdende (wasserverunreinigende) Stoffe
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K la s s e B e z ei c h n u n g B ei s
Von der Beförderung sind nachfolgend aufgeführte Klassen ausgeschlossen:
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Klasse
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Bezeichnung
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Beispiele
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Klasse 1
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Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
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Feuerwerkskörper, pyrotechnische Gegenstände, Munition, Sprengstoffe
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Klasse 4.2
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Selbstentzündliche Stoffe
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Aktivkohle, Fischmehl, weißer Phosphor
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Klasse 4.3
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Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
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Metallorganische Stoffe, Natrium- und Kaliummetall
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Klasse 5.2
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Organische Peroxide
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Kunststoffhärter
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Klasse 6.1
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Giftige Stoffe
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Chemikalien mit giftiger Wirkung
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Klasse 6.2
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Ansteckungsgefährliche Stoffe
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Klinischer Abfall, Bakterien, Viren, Krankheits- und Seuchenerreger
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Klasse 7
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Radioaktive Stoffe
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Radiopharmazeutika, Herzschrittmacher
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p i e l e
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