Gefahrgüter

Gefahrgüter sind grundsätzlich vor dem ersten Versand unter Angabe der folgenden Daten schriftlich bei uns anzumelden:

  • UN-Nummer
  • Stoffbezeichnung
  • Gefahrgutklasse
  • Verpackungsgruppe
  • bei N.A.G.: chemische Bezeichnung
  • Verpackungscode Außenverpackung
  • Anzahl der Frachtstücke

Sollten Ihnen die nötigen Angaben nicht vorliegen wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Gefahrgutbeauftragten des Herstellers der Ware und fordern Sie das entsprechende Sicherheitsdatenblatt an.

Unangemeldete Gefahrgutsendungen verzögern sich um mindestens zwei Werktage, da von uns erst maßgeschneiderte Kennzeichnungsetiketten bestellt werden müssen.

Bei regelmäßig wiederkehrenden, identischen (Inhalt und Verpackung) Gefahrgutsendungen entfällt die Anmeldungspflicht sofern die Sendungen mit den entsprechenden Gefahrgutlabeln gekennzeichnet werden.

Transportiert werden können nur Gefahrgüter der folgenden Klassen:

Gefahrgutklasse

Bezeichnung

Produktbeispiele

Klasse 2
(ausgenommen Klassifizierungscode 1-3, 4 F und toxische Gase)

Gase

Druckgaspackungen (Aerosole, Spraydosen), Feuerzeuge

Klasse 3

Entzündbare flüssige Stoffe

Farben, Lacke, Farbzubehöre, Klebstoffe, Mineralölprodukte, Benzin, Parfümerieerzeugnisse, aromatische Extrakte, Alkohole, Lösungsmittel

Klasse 4.1
(ausgenommen Klassifizierungscode SR und FO)

Entzündbare feste Stoffe

 Sicherheitszündhölzer

Klasse 5.1
(ausgenommen Verpackungsgruppe I und Klassifizierungscode O3, OT1, OF, OS, OW, OTC)

Entzündend wirkende Stoffe

Tankstellenzubehör (Wasserstoffperoxide), Haarbleicher, Granulate für Schwimmbäder

Klasse 8

Ätzende Stoffe

Desinfektionsmittel, Säuren, Laugen, Autobatterien mit Säure

Klasse 9
(ausgenommen Klassifizierungscode M1 bis M4, M8 bis M10)

Sonstige gefährliche Stoffe und Gegenstände

Schuhputzmittel, Rettungsmittel, umweltgefährdende (wasserverunreinigende) Stoffe

K la s s e B e z ei c h n u n g B ei s

 

Von der Beförderung sind nachfolgend aufgeführte Klassen ausgeschlossen:

Klasse

Bezeichnung

Beispiele

Klasse 1

Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff

Feuerwerkskörper, pyrotechnische Gegenstände, Munition, Sprengstoffe

Klasse 4.2

Selbstentzündliche Stoffe

Aktivkohle, Fischmehl, weißer Phosphor

Klasse 4.3

Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

Metallorganische Stoffe, Natrium- und Kaliummetall

Klasse 5.2

Organische Peroxide

Kunststoffhärter

Klasse 6.1

Giftige Stoffe

Chemikalien mit giftiger Wirkung

Klasse 6.2

Ansteckungsgefährliche Stoffe

Klinischer Abfall, Bakterien, Viren, Krankheits- und Seuchenerreger

Klasse 7

Radioaktive Stoffe

Radiopharmazeutika, Herzschrittmacher

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